Häufig gestellte Fragen
FAQ steht für “Frequently Asked Questions”, also häufig gestellte Fragen.
Wir haben unten stehend, die Fragen zusammengetragen, die uns im Alltag häufig gestellt werden. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ihr Team des HSB e.V.
Der HSB e.V. (Hamburger Senioren- und Behinderten-Hilfsdienst e.V.) ist im Februar 1982 als gemeinnütziger Verein gegründet worden. Die Mitarbeiter aus der alten Organisation haben sich entschlossen, ein Gegengewicht zu den damals vorhandenen Sozialstationen zu bilden. Gerade die Gemeinnützigkeit war wichtig und bleibt auch heute noch eine Besonderheit unseres Vereins.
In erster Linie verfolgt der HSB e.V. gemeinnützige Zwecke. Diese sind in der Satzung des Vereins festgeschrieben und von den Mitgliedern genehmigt. Regelmäßig einmal im Jahr legt der Vorstand und die Geschäftsführung Rechenschaft gegenüber den Mitgliedern ab und wird durch diese entlastet.
Als gemeinnütziger Verein darf der HSB nur Gelder nach dem Satzungszweck erwirtschaften. In der Satzung sind die Tätigkeitsfelder aufgeführt, die auch auf dieser Webseite wiederzufinden sind. Abgerechnet wird mit den Kostenträgern (z.B. Kranken- und Pflegekassen, Behörden, Leistungsempfängern).
Wir bilden in allen Abteilungen Nachwuchskräfte aus.
Im Pflegebereich (Ambulante Pflege und Tagespflege) die dreijährige Generalistische Ausbildung (Pflegefachmann /-frau) und die zweijährige Ausbildung zum Gesundheits- und Pflegeassistenten. Zudem können unsere Mitarbeiter/innen sich auch zum Praxisanleiter (PAN) weiterbilden lassen.
Im Bereich der Hamburger Genussküche (hgk) bieten wir Ausbildungsplätze zum Koch/Köchin an.
Die Ambulante Psychiatrische Eingliederungshilfe (APE) bietet als Praktikumsbetrieb die Unterstützung des dualen Studiums Soziale Arbeit an.
Neben den genannten Ausbildungsplätzen, bietet der Verein Fort- und Weiterbildungen unterschiedlicher Schwerpunkte und nach Wünschen der Mitarbeiter/innen an.
Um die Fahrzeiten für die Mitarbeiter/innen möglichst gut zu gestalten und die Einsatzzeiten bei den Patienten gewährleisten zu können, fahren wir “rund um unseren Schornstein”. Also in den Stadtteilen Rahlstedt, Jenfeld, Farmsen, Berne und Meiendorf. Sollten Sie nicht in einem dieser Stadtteile wohnen, sprechen Sie uns trotzdem an. Vielleicht können wir Sie an einen anderen Pflegedienst vermitteln.
Ja, die Pflegequalitätssicherung (PQS) wird durch eine speziell fortgebildete Pflegefachkraft durchgeführt, die regelmäßig die Patientendokumentation auf Aktualität und Genauigkeit prüft. Sie übernimmt die Pflegevisiten und arbeitet immer daran, dass dies alles stets zur vollen Zufriedenheit unserer Patienten erfolgt. Auch bei MDK-Besuchen ist die PQS unterstützend mit dabei. Benötigen Sie einen Beratungsbesuch, z.B. in Sachen Pflegegeld, macht auch unsere PQS diese Besuche, um die Sicherung der Pflege bei Ihnen zu Hause zu bestätigen. Zudem unterstützt sie auch die Mitarbeiter/innen und Azubis auf den Touren bei der Patientenversorgung.
Eine Duschhilfe ist bei einem Pflegegrad 1 möglich und kann entsprechend mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Ab Pflegegrad 2 wird die Duschhilfe im Rahmen der Pflegeleistungen erbracht und auch abgerechnet.
Um eine kontinuierliche Pflege zu gewährleisten, führen wir Bezugspflege durch. Jeder Patient hat eine zugeordnete Bezugspflegekraft. Durch Urlaub und Krankheit kann es natürlich zu einem Wechsel der Pflegekräfte kommen. Bei mehreren Einsätzen am Tag (Früh- und Spätdienst) sind zwei Pflegekräfte am Tag im Einsatz.
Aufgrund von Datenschutzbestimmungen und zur Sicherung der Prvatsphäre unserer Mitarbeiter/innen, können Sie diese nicht selber kontakten. Wenn Sie ein Gesprächswunsch haben, rufen Sie gerne im Büro an. Wir geben die Informationen gerne weiter und in dringenden Fällen verbinden wir Sie direkt mit Ihrer Bezugspflegekraft.
Gehen Sie an den Wochenenden bitte nicht davon aus, dass Ihre Bezugspflegekraft zu Ihnen kommt. Die Touren sind anders strukturiert und wir haben einige Aushilfskräfte an den Wochenenden, die uns unterstützen.
Damit Sie Ihren Tag planen können, vereinbaren wir mit Ihnen eine passende Einsatzzeit. Aber durch Verzögerungen, wie z.B. Straßenverkehr, Notfälle oder ähnliches, kann sich die Einsatzzeit verschieben. Sollte es zu einer Verschiebung der Einsatzzeit kommen, informieren wir Sie natürlich hierüber.
Bitte sagen Sie bei uns im Büro oder der Pflegekraft bei Ihnen vor Ort Bescheid, wenn Sie einen Termin haben oder einfach außer Haus sind, damit wir nicht umsonst zu Ihnen fahren und uns Sorgen machen wenn wir Sie nicht antreffen. Leider ist es immer wieder vorgekommen, dass wir vergeblich vor der Haustür standen. Deshalb müssen wir für nicht abgesagte Einsätze eine private Rechnung erstellen.
Das Büro ist von Montags bis Freitags in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten, sowie am Wochenende vertritt uns telefonisch unser Notdienst. Wenn Sie einen Notfall haben, können wir jederzeit darauf reagieren.
GELDLEISTUNG heißt, dass Sie das Pflegegeld entsprechend Ihrem Pflegegrad von der Pflegekasse ausgezahlt bekommen. Hier benötigen Sie dann in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst, welcher dann prüfen muss, ob die Pflege bei Ihnen zu Hause ohne Pflegedienst gewährleistet ist. Dies muss regelmäßig bei Ihrer Pflegekasse nachgewiesen werden.
SACHLEISTUNG bedeutet, dass sie für das Budget Ihres Pflegegrades die Unterstützung eines Pflegedienstes komplett in Anspruch nehmen.
KOMBINATIONSLEISTUNG ist eine Kombination aus der Geldleistung und der Sachleistung – je nachdem wie viel Unterstützung Sie vom Pflegedienst erhalten und wie viel von Ihrem Budget des Pflegegrades übrig bleibt, rechnet sich Ihre Pflegekasse prozentual den Anteil aus, welcher Ihnen zusteht. Diesen Betrag bekommen Sie dann von der Pflegekasse überwiesen.
Leistungskomplexe sind genau vorgegebene Leistungen. Hinter jeder Leistung ist ein fester Kostenbetrag und damit auch die Dauer des Einsatzes hinterlegt.
Bei der Zeitleistung wird nach Minuten abgerechnet. Hier kann alles das, was der Patient benötigt in der vereinbarten Zeit erbracht werden. Längere oder kürzere Einsätze werden in der Rechnung entsprechend angepasst.
Gerne schreiben wir Ihnen ein Angebot.
Für einen Kostenvoranschlag / ein Angebot benötigen wir folgende Daten: Name, Anschrift, Pflegekasse, Pflegegrad und die gewünschten / benötigten Leistungen, ggf. Beihilfeberechtigung.
Es kommt drauf an, wie viel Sie über den Pflegedienst an Leistungen beziehen. Ist das Budget des Betrages Ihres Pflegegrades ausgeschöpft, dann bekommen Sie kein Pflegegeld mehr. Bleibt von Ihrem Budget noch etwas übrig, dann bekommen Sie noch anteilig ein Pflegegeld ausgezahlt. Dafür muss aber bei Ihrer Pflegekasse die Kombinationsleistung beantragt sein. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Antrag.
Wenn ein Mensch sich nicht mehr selber helfen kann, sich möglicherweise nicht mehr alleine waschen kann, inkontinent geworden ist oder beipielsweise nicht mehr selber die Nahrung zubereiten kann, könnte ein Pflegegrad erfüllt sein.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss der Versicherte einen Antrag auf Begutachtung der Situation bei seiner Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse schaltet den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein und führt einen Hausbesuch durch. Hier wird der tatsächliche Hilfebedarf ermittelt und ein Pflegegrad abgeleitet.
Den Antrag zur Begutachtung können Sie in unserem Download-Bereich der Ambulanten Pflege herunterladen.
Sofern Sie Unterstützung vom Sozialhilfeträger (Sozialamt) erhalten ist dies sehr wichtig! Die Pflegekasse ist dann vorrangiger Kostenträger für die von Ihnen benötigten Leistungen. Sollte das Budget Ihres Pflegegrades nicht ausreichen, kann man einen Antrag an das Sozialamt zur Übernahme des nachrangigenBetrages stellen. Somit ist das Sozialamt dann nachrangiger Kostenträger.
Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Euro pro Verordnung sowie zehn Prozent der tatsächlichen Kosten. Dies gilt pro Kalenderjahr maximal für die ersten 28 Tage. Danach müssen Sie keine Zuzahlung mehr leisten.
Um eine Betreuung zu initiieren, muss beim zuständigen Amtsgericht im Stadtteil ein Begutachtung zur Lage beantragt werden. Ein Richter wird dann vor Ort die Situation einschätzen und abwägen, in welchen Lebensbereichen eine Betreuung notwendig ist. Das kann im Bereich Gesundheit, Finanzen, Post, Aufenthalt und anderen Bereichen des Lebens sein. Wenn von Seiten des Patienten kein Betreuer vorgeschlagen wurde, bestellt der Richter einen amtlichen Betreuer. Natürlich kann auf Wunsch auch ein Angehöriger oder Bekannter Betreuer werden, wenn es für den Patienten förderlich ist.
Nach § 82 (4) SGB XI sind wir verpflichtet, die sogenannten Investitionskosten in Rechnung zu stellen. Diese Einnahmen dienen der Unterstützung von Anschaffungen einer Einrichtung. Die Höhe der Kosten werden anhand eines Berechnungsschlüssels vorgenommen, der vom Kostenträger vorgegeben ist.
Es ist ein prozentualer Aufschlag auf die Vergütung der Pflegeleistung. Seit 2013 gibt es das Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsplätze im Pflegebereich, um dem Mangel an Ausbildungsplätzen entgegenzuwirken. Wenn Sie weiteres Interesse haben, können Sie auf auf diesen Link klicken www.ausbildungsumlageverfahrenhamburg.de. Seit 2020 gibt es die Ausbildungumlage für die Altenpflegeausbildung und eine für den Beruf Pflegefachmann /-frau. Da die Ausbildung zum/zur Altenpflegerin ausläuft (bis spätestens 08/2024), gibt es dann nur noch eine Umlage für die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann /-frau.
Leider bieten wir diese Leistungen nach § 70 und § 27 (3) SGB XII zur Zeit nicht mehr an.
Haben wir von Ihrem Hausarzt die Anordung Ihre Medikamente durch Pflegefachkräfte zu stellen und/oder zu verabreichen, dann kümmern wir uns natürlich um die Beschaffung der Medikamente und auch der Verordnungen vom behandelnden Arzt. Wenn Sie lieber selber die Medikamente beschaffen möchten, ist das kein Problem für uns.
Gerne begleiten wir Sie zum Arzt. Die Termine müssen nur rechtzeitig bei uns bekannt gegeben werden damit wir planen können (ca. 1-2 Wochen im Voraus).
Gerne können Sie bei uns Schlüssel hinterlegen. Dies ist nur zu Ihrem Vorteil, vor allem im Notfall wenn die Tür nicht geöffnet wird. So kann ein Fehlalarm bei der Feuerwehr vermieden werden. Geben Sie bei uns Schlüssel ab, dann wird dies dementsprechend quittiert und dokumentiert.
Ein Kostgeldbuch ist wie ein Haushaltsbuch. Es werden die Einnahmen und die Ausgaben dokumentiert und die Kassenbelege aufbewahrt. Es besteht die Möglichkeit bei uns ein Kostgeldbuch anzulegen. Wir bekommen monatlich von Ihnen einen bestimmten Betrag, z.B. auf unser Konto überwiesen, welchen wir dann über den Monat hinweg verwalten. Wir zahlen auf Wunsch auch ein vereinbartes Taschengeld aus. Das Verwalten des Kostgeldbuchs kostet 25,00 Euro im Monat. Sprechen Sie uns gerne an.
Ja, unsere Mitarbeiter erhalten regelmäßig Fortbildungen in unserer eigenen Schule für Gesundheitsberufe (SfG), damit sie immer auf dem aktuellsten Wissensstand sind.
An Wochenenden und an Feiertagen ist die Tagespflege Rahlstedt nicht geöffnet.
Es wird ein kostenfreier Probetag vereinbart.
Nein, der Probetag findet nur mit dem Gast unter Realbedingungen statt. In Ausnahmefällen und nur nach Absprache kann der Gast für eine kurze Zeitspanne am Besuchstag begleitet werden.
Es werden bei Aufnahme des Gastes in unsere Tagespflegeeinrichtung feste Besuchstage vereinbart. Ein Variieren von Woche zu Woche ist leider organisationstechnisch nicht möglich.
Für den Gast werden jeden Tag Verpflegungs- und Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Die Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad. Sollte die Summe des Pflegegrades nicht ausreichen, zahlt der Gast den Rest selbst dazu. Die aktuellen Preise fnden Sie auf der Tagespflegeseite .
Wir können unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer des Gastes nur ganze Tage abrechnen.
Anspruch hat jeder Gast, der seit mindestens 6 Monaten einen Pflegegrad 1 oder höher hat.
Bis zu 125,00 Euro pro Monat können für Verpflegungskosten über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Um Schwierigkeiten in der monatlichen Abrechnung zu vermeiden, ist es für uns wichtig zu erfahren, ob und in welchem Anteil Sie beihilfeberechtigt sind.
Alle unsere Leistungen sind inklusive. Sie brauchen kein weiteres Geld mitzunehmen. Es ist sogar besser, die Geldbörse oder Papiere zu Hause zu lassen, um einen möglichen Verlust zu vermeiden.
Wir holen unsere Gäste im Umkreis von maximal 20 Fahrminuten ab. Das umfasst zur Zeit folgende Stadtteile: Rahlstedt, Wandsbek, Jenfeld, Volksdorf, Berne, Farmsen, Stapelfeld, Steilshoop, Bramfeld, Wellingsbüttel, Sasel, Tonndorf.
Die Abholzeiten unseres Fahrdienstes sind zwischen 07:30 Uhr und 09:30 Uhr. Der genaue Zeitpunkt hängt von den bereits bestehenden Tourenplänen und der Entfernung ab. Sehr gerne versuchen wir alle Wünsche unserer Gäste zu berücksichtigen, können diese aber nicht immer umsetzen.
Selbstverständlich können Sie Ihre Angehörigen zur Tagespflege bringen und/oder abholen. Der Gast kann, sofern er in der Lage dazu ist, auch eigenständig zur Tagespflege kommen. Kein Gast ist verpflichtet, unseren Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Das alles wird mit dem Gast bei Vertragsabschluß individuell vereinbart.
Unsere Fahrer/Fahrerinnen starten um 15.30 mit der Rück-Beförderung unserer Tagesgäste. Bitte stellen Sie sich daher auf eine Rückkehr Ihrer Angehörigen ab 15.30 Uhr ein.
Ihr Besuchstag sollte mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bitte informieren Sie uns so frühzeitig wie möglich. Eine kurzfristige Absage am selben Tag z.B. wegen plötzlicher Erkrankung sollte spätestens bis 07.30 Uhr morgens bei uns erfolgen. Sie können jederzeit außerhalb unserer Geschäftszeiten Ihre Absage-Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.
Leider verursachen so kurzfristige Absagen Kosten, die wir in der Regel weiterberechnen müssen.
Es können Tage umgebucht werden. Ihre Anfrage sollte allerdings möglichst frühzeitig, mindestens aber eine Woche im Voraus erfolgen. Wir versuchen alles, um Ihren Wünschen entgegen zu kommen, können diese aber nicht immer realisieren.
Mit jeder interessierten Person wird ein Informationsgespräch / Erstgespräch geführt.
ASP steht für Assistenz in der Sozialpsychiatrie.
Anspruch haben psychisch erkrankte Menschen, die eine Hilfe zur Bewältigung des Alltags benötigen.
Grundsätzlich muss der Klient selber den Antrag stellen. Gerne unterstützen wir Sie in der sozialen Beratung, den Erstantrag zu stellen.
Die ASP-Maßnahmen werden durch das zuständige Fachamt bewilligt. Voraussetzung ist ein Erstantrag. In Zusammenarbeit mit der erkrankten Person wird ein Hilfeplan (Gesamtplan/Teilhabeplan) erstellt, der zeitlich befristet ist. Je nach Einkommen- und Vermögensverhältnissen kann ein Eigenanteil erhoben werden. In den meisten Fällen entstehen keine Kosten für die Klienten.
Das zuständige Fachamt entscheidet regelmäßig auf der Basis der Sozial- und Verlaufsberichte (SVB) über eine Weiterbewilligung. Eine ASP-Maßnahme kann über einen sehr langen Zeitraum bewilligt werden, immer mit dem Fokus eine sinnvolle Eingliederung zu erreichen. Das heißt, dass weiterhin eine psychiatrische Symtomatik vorliegt, die durch ASP in ihren Auswirkungen gemildert werden kann.
Die ASP-Betreuung findet sowohl in der eigenen Häuslichkeit als auch im HSB statt. Zudem werden Sie auch bei Bedarf z.B. zu Behörden- oder Arztterminen begleitet. Auch gibt es die Möglichkeit an unseren Gruppenangeboten teilzunehmen.
Die Mitarbeiter/innen unterstüzen je nach Krankheitsbild z.B. in den Bereichen Alltagsstruktur, Behördengänge, Arztbesuche, Gepräche etc.
Sie können telefonisch, per Email oder direkt vor Ort in unserer Kantine bestellen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zu einer ausführlichen Catering-Beratung.
Sie können den Betrag nach Rechnungserhalt überweisen. Alternativ können Sie den Betrag bei Lieferung in Bar begleichen.
Um Sie zu Ihrem Wunschdatum beliefern zu können, bitten wir Sie mindestens fünf Werktage vor dem gewünschten Termin zu bestellen.
Wir verfügen über einen eigenen Lieferservice und bringen Ihnen Ihre Bestellung gerne zu der vereinbarten Location. Selbstabholer erhalten 5 % Rabatt.
Unser reguläres Liefergebiet ist der Großraum Hamburg. Andere Liefergebiete sind nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.
Gerne versuchen wir in Absprache mit Ihnen Ihre individuellen Bestellmengenwünsche zu realisieren. In der Regel gehen wir von einer Mindestbestellmenge von 15 Portionen aus.
Ab einen Bestellwert von 200,00 Euro liefern wir kostenfrei. Ansonsten beträgt der Lieferpreis im Umkreis von 10 Kilometern 15,00 Euro. Über diesen Umkreis hinaus liefern wir nach Absprache zu einem individuellen Aufpreis.
Je nach Größe Ihrer Feier finden wir auch dafür immer eine für Sie passende Lösung.
Hier enstehen in Kürze Fragen zu den Mitarbeitern des Vereins